"Männer und Frauen sind
gleichberechtigt."
am 22. September 1896 in Kassel geboren
und am 9. Juni 1986 in Kassel
gestorben.
| Geschichtlicher Hintergrund |
Gesellschaftliche und politische Situation während
der Verfassungsarbeit
Deutschland liegt nach dem zweiten Weltkrieg physisch
und psychisch in Trümmern. Die US-Militärregierung will die Deutschen
zur Demokratie führen. Abgeordnete aus den wieder erstandenen Parteien
werden mit der Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung betraut.
Einundsechzig Männer und vier Frauen müssen ein hohes Maß an
Genügsamkeit mitbringen. Weil die Züge unregelmäßig fahren
und überfüllt sind, sind die Reisen zu den Sitzungen zeitraubend.
Mittag- und Abendessen wird nicht ohne Lebensmittelkarten gestellt. Für
Übernachtungen muß die eigene Bettwäsche mitgebracht werden.
Für einen Sitzungstag werden 15 Reichsmark Tagegeld und sechs Reichsmark
für Übernachtung gezahlt. Elisabeth Selbert sagt später: "Wir
haben damals Politik wirklich aus Idealismus gemacht." Für sie, die
ehrgeizige Juristin, bedeutet die Arbeit eine intellektuelle Herausforderung an
der Formulierung einer Verfassung beteiligt zu sein und ein großer Reiz.
Um jede Formulierung wird hart gerungen.
Es fehlt nicht nur an materiellen
Gütern. Es gibt auch nicht genug unbelastete BerufspolitikerInnen und
AkademikerInnen. Die Gleichberechtigung der Geschlechter beschäftigt die
Abgeordneten, die weitgehend stark in den traditionellen Rollenbildern der
Mehrheit verhaftet sind. Artikel 3 wird kontrovers diskutiert und zunächst
nicht in der von Elisabeth Selbert vorgeschlagenen Fassung angenommen. Darum
mobilisiert sie die Öffentlichkeit, insbesondere die Frauen, eine
Initiative, die in der Geschichte des Parlamentarischen Rats einmalig
ist.
Am 8. Mai 1949 verabschiedet der
Parlamentarische Rat das Grundgesetz. Die drei westlichen
Militärgouverneure genehmigen das Vertragswerk und die Sowjets heben die
Berlin-Blockade auf.
1955 wird die Bundesrepublik als
vollwertiges Mitglied in die internationale Staatengemeinschaft aufgenommen. An
der Spitze der Bundesregierung steht Konrad Adenauer, Bundespräsident ist
Theodor Heuss, der nach der Protestaktion der Frauen von einem "Quasi
Stürmlein" gesprochen hatte.
Elisabeth Selbert kommt am 22. September
1896 in Kassel als zweite Tochter der Familie Georg und Eva Elisabeth Rhode zur
Welt. Der Vater arbeitet nach einem Militärunfall als Gefangenenaufseher
in der Kasseler Jugendstrafanstalt.
Für den Besuch der
Mädchenrealschule legt Elisabeth eine Prüfung ab und wird damit vom
Schulgeld befreit. Sie verläßt 1912 ohne Zeugnis und ohne Mittlere
Reife die Schule. Sie empfindet dies als Diskriminierung der Mädchen
gegenüber den Jungen, die zu dieser Zeit selbstverständlich ein
Reifezeugnis erhielten.
Sie besucht für ein Jahr die Gewerbe-
und Handelsschule des Frauenbildungsvereins Kassel.
Sie ist 17 Jahre alt und gezwungen, eine
Berufswahl zu treffen. Ihren Wunsch, Lehrerin zu werden, kann der Vater wegen der Kostennicht
erfüllen. Sie entscheidet sich für die Tätigkeit einer
Auslandskorrespondentin. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs verliert sie ihre
Stellung. Erst 1916 findet sie im Telegraphendienst der Post eine
Anstellung.
1918 lernt sie Adam Selbert, ihren späteren Ehemann, kennen. Im gleichen Jahr tritt sie in die SPD ein.
Adam ist Buchdrucker und seit 1913 Mitglied der SPD und bereits mit zwanzig Jahren Abgeordneter im Kommunal-und
Provinziallandtag Hessen-Nassau.
Elisabeth und Adam heiraten 1920. Im
September 1921 wird ihr erster Sohn Gerhart geboren, im November 1922 folgt der
zweite Sohn Herbert.
Als Delegierte bei den SPD-Parteitagen
spricht sie zu den Frauenkonferenzen. Sie setzt sich für eine aktive
politisch-parlamentarische Teilhabe von Frauen ein und engagiert sich bei
Wahlveranstaltungen, häufig zusammen mit Philipp Scheidemann.
Im Gemeindeparlament ihrer Heimatstadt
Niederzwehren wehrt sie sich gegen eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung.
Sie will auf allen Gebieten der Politik umfassend mitreden und arbeitet deshalb
im Finanz- und Steuerausschuß des Gemeindeparlaments.
Sie spürt, daß ihr manche
Qualifikationen fehlen. so entschliesst sie sich 1926 nach Absprache mit ihrem
Ehemann, das Abitur nachzuholen, um dann Jura zu studieren. Sie ist
dreißig Jahre alt, als sie sich in Marburg immatrikuliert. Da sie dort
keinen Doktorvater findet, wechselt sie nach dem dritten Semester nach
Göttingen und besteht nach sechs Semestern das erste Staatsexamen. Bereits
ein Jahr später wird ihr die Würde eines Doktors der
Rechtswissenschaften verliehen. Das Thema ihrer Dissertation lautet:
"Ehezerrüttung als Scheidungsgrund".
Sie absolviert das Referendariat und wird
1934 als "Kassels erste Staatsanwältin" in der Zeitung
erwähnt.
Kurz bevor die Nazis Frauen vom Beruf in
der Justiz ausschließen, erhält sie im Dezember 1934 die amtliche
Zulassung als Rechtsanwältin.
In den folgenden Jahren muß sie mit
ihrer Tätigkeit als Anwältin die Familie unterhalten. Adam Selbert
war als Schutzhäftling ins Konzentrationslager gebracht worden. Nach
seiner Entlassung darf er keine Arbeit mehr aufnehmen.
Elisabeth vertritt bis zum Ende der
Nazizeit die MandantInnen in Wirtschaftsstrafsachen, Meineidverfahren oder
Jugendgerichtsdelikten. Im übrigen verfolgt sie wie auch ihr Mann die
Taktik des Stillhaltens und Abwartens wie die Mehrheit der SPD und wie ein
Funktionär resignierend sagte: " Es hat gar keinen Zweck mehr
Märtyrer zu sein. Wichtig ist, über die Zeit hinwegzukommen und dann
wieder die Partei neu aufzurichten."
Nach Kriegsende verpflichten die Amerikaner
Elisabeth Selbert, wieder in die Politik einzusteigen. 1948 wird von den
Amerikanern der Parlamentarische Rat eingesetzt. Elisabeth gehört mit den
drei anderen weiblichen Abgeordneten, Frieda Nadig (SPD), Helene Weber (CDU)
und Helene Wessel (Zentrum) zu den vier Frauen im 65 Personen umfassenden
Gremium. Die Amerikaner kritisieren die zu geringe Beteiligung der Frauen,
angesichts des großen Frauenüberschusses in der Gesellschaft.
Mit Vehemenz und Hartnäckigkeit setzt
sich Elisabeth Selbert dafür ein, daß Artikel 3 Absatz 2 lautet:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." In der ersten Lesung
wird diese Formulierung abgelehnt und auch die drei Frauen im Rat können
sich nicht entschließen, aus eigener Überzeugung den Antrag zu
unterstützen.
Durch ihre Parteiarbeit hat Elisabeth
Selbert vielfältige Verbindungen zu den unterschiedlichsten
Frauenverbänden und Gewerkschaftlsfrauen. An sie appelliert sie, sich mit
ihr für den Gleichberechtigungs-Artikel einzusetzen. Wachkörbeweise
gehen Protestschreiben bei den Parlamentariern aller Parteien ein. Gegen die
Bedenken der weiblichen und männlichen Kollegen,daß ein Rechtschaos
enstehe, erarbeitet Elisabeth Selbert zusammen mit Waltraut von Brünneck
den Übergangsparagraphen, Art. 117 GG, in dem die Anpassung an das BGB bis
März 1953 vorgesehen wird. (Tatsächlich wird der "Gehorsamsparagraph"
1354 BGB erst 1958 abgeschafft. Anita Auspurg hatte ihn bereits 1886 als
eine "juristische Mißgeburt" beschimpft.)
Am 18. Januar 1949 wird Artikel 3 Abs. 2 im
Selbertschen Wortlaut ohne Gegenstimmen angenommen. Elisabeth hatte mit ihrer
Aktion den Sinneswandel herbeigeführt. Später wird sie diesen Tag
ihre "Sternstunde" nennen.
Als Abgeordnete im Hessischen Parlament
setzt sie sich nicht für spezielle Frauenfragen ein. Mit anderen
Juristinnen schlägt sie dem Bundestag, dem sie nicht angehört, den
Entwurf eines neuen Familienrechts vor. Sie will nicht als "Frauenrechtlerin"
genannt werden, obwohl sie als streitbare Anwältin für die Interessen
der Frauen "berühmt" wurde.
Ab 1954 schwindet ihr Rückhalt in der
hessischen SPD. Sie scheidet als aktive Politikerin aus dem hessischen
Parlament aus.
1956 erhält sie das große
Bundesverdienstkreuz. Ein geringer Trost für die Enttäuschung und
Mißachtung durch ihre Partei.
Bis zu ihrem achtzigsten Geburtstag ist es
still um die Politikerin. Noch 1981 als Passanten anläßlich einer
Filmreportage gefragt werden: "Kennen Sie Elisabeth Selbert?" ist die Antwort
"nein". Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentiert dies mit "Ignoranz
patriarchalischer Geschichtsschreibung". Bis dahin war nur die Erinnerung an
die "Väter der Verfassung gepflegt worden. Annemarie Renger, die
Präsidentin des Bundestags, veröffentlicht in der Frankfurter
Rundschau ein Porträt Elisabeth Selberts mit dem Titel "Ein ganzes Leben
für die Gerechtigkeit".
1983 stiftet die Hessische Landesregierung
den "Elisabeth-Selbert-Preis" für wissenschaftliche und journalistische
Arbeiten, die "das Verständnis für die besondere Situation der Frau
und die Notwendigkeit einer partnerschaftlichen Entwicklung in der Gesellschaft
fördern".
Fast neunzigjährig stirbt Elisabeth
Selbert am 9. Juni 1986 in Kassel.
Sekundärliteratur Böttger, Barbara: Das Recht auf Gleichheit und
Differenz. Elisabeth Selbert und der Kampf der Frauen um Art.3II Grundgesetz.
Münster 1990 (mit Dokumenten und Originalbeiträgen sowie einem
Interview mit E.S.)
Elisabeth Selbert (1896 - 1986) Die große Anwältin der
Gleichberechtigung."Ein Glücksfall für die Demokratie"
Hessischen Landesregierung.(Hg) Frankfurt/ Main 1999
Darin: Drummer, Heike und Zwilling, Jutta: Elisabeth Selbert. Eine Biographie. S.9ff Börner, Holger:
Erinnerungen an eine große Sozialdemokratin: Elisabeth Selbert S.189
Kuhn, Annette: Das politische Vermächtnis
der Elisabeth Selbert S.198 Limbach, Jutta:
Elisabeth Selbert und ihre Sternstunde im Parlamentarischen Rat am 18. Januar
1949 S.239 Meyer, Birgit. Von den
Müttern lernen. Politikerinnen im Nachkriegsdeutschland und heute S.249
Dertinger, Antje: Elisabeth Selbert. Eine
Kurzbiographie. Wiesbaden 1989
Text erstellt von Erdmute Dietmann-Beckert
1999

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