Elisabeth Selbert geborene Rhode
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."

am 22. September 1896 in Kassel geboren und
am 9. Juni 1986 in Kassel gestorben.


 Geschichtlicher Hintergrund

Gesellschaftliche und politische Situation während der Verfassungsarbeit

Deutschland liegt nach dem zweiten Weltkrieg physisch und psychisch in Trümmern. Die US-Militärregierung will die Deutschen zur Demokratie führen. Abgeordnete aus den wieder erstandenen Parteien werden mit der Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung betraut. Einundsechzig Männer und vier Frauen müssen ein hohes Maß an Genügsamkeit mitbringen. Weil die Züge unregelmäßig fahren und überfüllt sind, sind die Reisen zu den Sitzungen zeitraubend. Mittag- und Abendessen wird nicht ohne Lebensmittelkarten gestellt. Für Übernachtungen muß die eigene Bettwäsche mitgebracht werden. Für einen Sitzungstag werden 15 Reichsmark Tagegeld und sechs Reichsmark für Übernachtung gezahlt. Elisabeth Selbert sagt später: "Wir haben damals Politik wirklich aus Idealismus gemacht." Für sie, die ehrgeizige Juristin, bedeutet die Arbeit eine intellektuelle Herausforderung an der Formulierung einer Verfassung beteiligt zu sein und ein großer Reiz. Um jede Formulierung wird hart gerungen.

Es fehlt nicht nur an materiellen Gütern. Es gibt auch nicht genug unbelastete BerufspolitikerInnen und AkademikerInnen. Die Gleichberechtigung der Geschlechter beschäftigt die Abgeordneten, die weitgehend stark in den traditionellen Rollenbildern der Mehrheit verhaftet sind. Artikel 3 wird kontrovers diskutiert und zunächst nicht in der von Elisabeth Selbert vorgeschlagenen Fassung angenommen. Darum mobilisiert sie die Öffentlichkeit, insbesondere die Frauen, eine Initiative, die in der Geschichte des Parlamentarischen Rats einmalig ist.

Am 8. Mai 1949 verabschiedet der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. Die drei westlichen Militärgouverneure genehmigen das Vertragswerk und die Sowjets heben die Berlin-Blockade auf.

1955 wird die Bundesrepublik als vollwertiges Mitglied in die internationale Staatengemeinschaft aufgenommen. An der Spitze der Bundesregierung steht Konrad Adenauer, Bundespräsident ist Theodor Heuss, der nach der Protestaktion der Frauen von einem "Quasi Stürmlein" gesprochen hatte.

 Kurzbiografie

Elisabeth Selbert kommt am 22. September 1896 in Kassel als zweite Tochter der Familie Georg und Eva Elisabeth Rhode zur Welt. Der Vater arbeitet nach einem Militärunfall als Gefangenenaufseher in der Kasseler Jugendstrafanstalt.

Für den Besuch der Mädchenrealschule legt Elisabeth eine Prüfung ab und wird damit vom Schulgeld befreit. Sie verläßt 1912 ohne Zeugnis und ohne Mittlere Reife die Schule. Sie empfindet dies als Diskriminierung der Mädchen gegenüber den Jungen, die zu dieser Zeit selbstverständlich ein Reifezeugnis erhielten.

Sie besucht für ein Jahr die Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins Kassel.

Sie ist 17 Jahre alt und gezwungen, eine Berufswahl zu treffen. Ihren Wunsch, Lehrerin zu werden, kann der Vater wegen der Kostennicht erfüllen. Sie entscheidet sich für die Tätigkeit einer Auslandskorrespondentin. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs verliert sie ihre Stellung. Erst 1916 findet sie im Telegraphendienst der Post eine Anstellung.

1918 lernt sie Adam Selbert, ihren späteren Ehemann, kennen. Im gleichen Jahr tritt sie in die SPD ein. Adam ist Buchdrucker und seit 1913 Mitglied der SPD und bereits mit zwanzig Jahren Abgeordneter im Kommunal-und Provinziallandtag Hessen-Nassau.

Elisabeth und Adam heiraten 1920. Im September 1921 wird ihr erster Sohn Gerhart geboren, im November 1922 folgt der zweite Sohn Herbert.

Als Delegierte bei den SPD-Parteitagen spricht sie zu den Frauenkonferenzen. Sie setzt sich für eine aktive politisch-parlamentarische Teilhabe von Frauen ein und engagiert sich bei Wahlveranstaltungen, häufig zusammen mit Philipp Scheidemann.

Im Gemeindeparlament ihrer Heimatstadt Niederzwehren wehrt sie sich gegen eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung. Sie will auf allen Gebieten der Politik umfassend mitreden und arbeitet deshalb im Finanz- und Steuerausschuß des Gemeindeparlaments.

Sie spürt, daß ihr manche Qualifikationen fehlen. so entschliesst sie sich 1926 nach Absprache mit ihrem Ehemann, das Abitur nachzuholen, um dann Jura zu studieren. Sie ist dreißig Jahre alt, als sie sich in Marburg immatrikuliert. Da sie dort keinen Doktorvater findet, wechselt sie nach dem dritten Semester nach Göttingen und besteht nach sechs Semestern das erste Staatsexamen. Bereits ein Jahr später wird ihr die Würde eines Doktors der Rechtswissenschaften verliehen. Das Thema ihrer Dissertation lautet: "Ehezerrüttung als Scheidungsgrund".

Sie absolviert das Referendariat und wird 1934 als "Kassels erste Staatsanwältin" in der Zeitung erwähnt.

Kurz bevor die Nazis Frauen vom Beruf in der Justiz ausschließen, erhält sie im Dezember 1934 die amtliche Zulassung als Rechtsanwältin.

In den folgenden Jahren muß sie mit ihrer Tätigkeit als Anwältin die Familie unterhalten. Adam Selbert war als Schutzhäftling ins Konzentrationslager gebracht worden. Nach seiner Entlassung darf er keine Arbeit mehr aufnehmen.

Elisabeth vertritt bis zum Ende der Nazizeit die MandantInnen in Wirtschaftsstrafsachen, Meineidverfahren oder Jugendgerichtsdelikten. Im übrigen verfolgt sie wie auch ihr Mann die Taktik des Stillhaltens und Abwartens wie die Mehrheit der SPD und wie ein Funktionär resignierend sagte: " Es hat gar keinen Zweck mehr Märtyrer zu sein. Wichtig ist, über die Zeit hinwegzukommen und dann wieder die Partei neu aufzurichten."

Nach Kriegsende verpflichten die Amerikaner Elisabeth Selbert, wieder in die Politik einzusteigen. 1948 wird von den Amerikanern der Parlamentarische Rat eingesetzt. Elisabeth gehört mit den drei anderen weiblichen Abgeordneten, Frieda Nadig (SPD), Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) zu den vier Frauen im 65 Personen umfassenden Gremium. Die Amerikaner kritisieren die zu geringe Beteiligung der Frauen, angesichts des großen Frauenüberschusses in der Gesellschaft.

Mit Vehemenz und Hartnäckigkeit setzt sich Elisabeth Selbert dafür ein, daß Artikel 3 Absatz 2 lautet: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." In der ersten Lesung wird diese Formulierung abgelehnt und auch die drei Frauen im Rat können sich nicht entschließen, aus eigener Überzeugung den Antrag zu unterstützen.

Durch ihre Parteiarbeit hat Elisabeth Selbert vielfältige Verbindungen zu den unterschiedlichsten Frauenverbänden und Gewerkschaftlsfrauen. An sie appelliert sie, sich mit ihr für den Gleichberechtigungs-Artikel einzusetzen. Wachkörbeweise gehen Protestschreiben bei den Parlamentariern aller Parteien ein. Gegen die Bedenken der weiblichen und männlichen Kollegen,daß ein Rechtschaos enstehe, erarbeitet Elisabeth Selbert zusammen mit Waltraut von Brünneck den Übergangsparagraphen, Art. 117 GG, in dem die Anpassung an das BGB bis März 1953 vorgesehen wird. (Tatsächlich wird der "Gehorsamsparagraph" 1354 BGB erst 1958 abgeschafft. Anita Auspurg hatte ihn bereits 1886 als eine "juristische Mißgeburt" beschimpft.)

Am 18. Januar 1949 wird Artikel 3 Abs. 2 im Selbertschen Wortlaut ohne Gegenstimmen angenommen. Elisabeth hatte mit ihrer Aktion den Sinneswandel herbeigeführt. Später wird sie diesen Tag ihre "Sternstunde" nennen.

Als Abgeordnete im Hessischen Parlament setzt sie sich nicht für spezielle Frauenfragen ein. Mit anderen Juristinnen schlägt sie dem Bundestag, dem sie nicht angehört, den Entwurf eines neuen Familienrechts vor. Sie will nicht als "Frauenrechtlerin" genannt werden, obwohl sie als streitbare Anwältin für die Interessen der Frauen "berühmt" wurde.

Ab 1954 schwindet ihr Rückhalt in der hessischen SPD. Sie scheidet als aktive Politikerin aus dem hessischen Parlament aus.

1956 erhält sie das große Bundesverdienstkreuz. Ein geringer Trost für die Enttäuschung und Mißachtung durch ihre Partei.

Bis zu ihrem achtzigsten Geburtstag ist es still um die Politikerin. Noch 1981 als Passanten anläßlich einer Filmreportage gefragt werden: "Kennen Sie Elisabeth Selbert?" ist die Antwort "nein". Die Frankfurter Allgemeine Zeitung kommentiert dies mit "Ignoranz patriarchalischer Geschichtsschreibung". Bis dahin war nur die Erinnerung an die "Väter der Verfassung gepflegt worden. Annemarie Renger, die Präsidentin des Bundestags, veröffentlicht in der Frankfurter Rundschau ein Porträt Elisabeth Selberts mit dem Titel "Ein ganzes Leben für die Gerechtigkeit".

1983 stiftet die Hessische Landesregierung den "Elisabeth-Selbert-Preis" für wissenschaftliche und journalistische Arbeiten, die "das Verständnis für die besondere Situation der Frau und die Notwendigkeit einer partnerschaftlichen Entwicklung in der Gesellschaft fördern".

Fast neunzigjährig stirbt Elisabeth Selbert am 9. Juni 1986 in Kassel.

 Quellen und Literatur


Sekundärliteratur Böttger, Barbara: Das Recht auf Gleichheit und Differenz. Elisabeth Selbert und der Kampf der Frauen um Art.3II Grundgesetz. Münster 1990 (mit Dokumenten und Originalbeiträgen sowie einem Interview mit E.S.)

Elisabeth Selbert (1896 - 1986) Die große Anwältin der Gleichberechtigung."Ein Glücksfall für die Demokratie" Hessischen Landesregierung.(Hg) Frankfurt/ Main 1999

Darin:
Drummer, Heike und Zwilling, Jutta:

Elisabeth Selbert. Eine Biographie. S.9ff
Börner, Holger: Erinnerungen an eine große Sozialdemokratin: Elisabeth Selbert S.189

Kuhn, Annette: Das politische Vermächtnis der Elisabeth Selbert S.198
Limbach, Jutta: Elisabeth Selbert und ihre Sternstunde im Parlamentarischen Rat am 18. Januar 1949 S.239
Meyer, Birgit. Von den Müttern lernen. Politikerinnen im Nachkriegsdeutschland und heute S.249
Dertinger, Antje: Elisabeth Selbert. Eine Kurzbiographie. Wiesbaden 1989

Text erstellt von Erdmute Dietmann-Beckert 1999


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